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Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Als Veranstalter sind wir dazu verpflichtet, Teilnehmerlisten mit Name, Anschrift und Telefonnummer zu führen (§ 1 Absatz 2 Nr 4 Buchst. d GVBI 2020 Nr. 24). Diese werden in der Agentur ALLEGRA, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Auflagen drei Wochen aufbewahrt, um ein mögliches Infektionsgeschehen im Nachhinein nachvollziehen zu können.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und bitten Sie, in Ihrem und unserem Interesse, um die wahrheitsgemäße Angabe aller notwendigen Informationen.
Sicherheits- und Hygienekonzept
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion mit dem Corona-Virus finden alle Vorstellungen unter strengen Schutz-und Hygienemaßnahmen statt. Einhergehend mit diesen Maßnahmen werden die Konzerte mit stark reduzierter Anzahl an Sitzplätzen angeboten. Die Konzerte haben keine Pause und dauern max. 60 Minuten. Um den Konzertbesuch auch während der Corona-Pandemie sicher zu gestalten, werden folgende Maßnahmen beachtet:
- Alle medizinischen Empfehlungen, die die Behörden bezüglich des Umgangs und der Zusammenarbeit mit anderen Personen geben, werden umgesetzt und entsprechend aktualisiert.
- Es muss ein offizieller Negativnachweis von allen Besucher*innen erbracht werden:
1) Nachweis eines negativen Corona-Tests einer offiziellen Teststation, der nicht älter als 24 Stunden vor Beginn des Besuchs sein darf oder
2) Nachweis des vollständigen Impfschutzes (für Geimpfte ab dem 15. Tag nach der Verabreichung aller notwendigen COVID-19-Impfstoffdosen) oder
3) Nachweis eines positiven PCR-Testergebnis (für Genesene), das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist (oder Genesungsnachweis des Gesundheitsamtes) - Jede*r Besucher*in muss beim Kartenkauf Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen.
- Kartenkäufer*innen von mehreren Karten sind verpflichtet die Kontaktdaten aller Kartennutzer*innen bereitzuhalten und auf Nachfrage mitzuteilen. Kartenkäufer*innen müssen einen aktuellen Personalausweis mit sich tragen.
- Die Plätze werden nach Reihen verkauft. Der jeweilige Platz wird am Abend vor Ort zugewiesen.
- Zwischen dem jeweiligen Sitznachbarn wird ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten sein, wenn sie nicht aus dem gleichen Hausstand sind.
- Innerhalb des Karmeliterklosters und bis zum Sitzplatz des Konzertes ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben.
- Auch während dem Konzert sind Türen und Fenster geöffnet, um für Frischluftdurchzug im Raum zu sorgen.
- Die Hygieneregeln, wie etwa die Einhaltung der Nies- und Husten-Etikette oder des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Besucher*innen wie auch zum Hauspersonal sind zu befolgen.
- Kein Einlass für Personen mit Anzeichen einer Erkrankung (Husten, Fieber, Atembeschwerden).
- Der Einlassbeginn ist jeweils 30 Minuten vor Konzertbeginn. Es gibt keine Abendkasse.
Bestuhlungsplan